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FAQ ________________________________________________________________________________________

Wie arbeiten Sportpsycholog:innen/ sportpsychologische Expert:innen?

Als sportpsychologische Expertin unterstehe ich klaren ethischen Richtlinien und übernehme die Verantwortung für mein berufliches Handeln. Ich respektiere die Würde und Integrität der Personen, mit denen ich in beruflicher Beziehung stehe, insbesondere deren Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. Ich bin an die berufsethischen Grundsätze gebunden, die neben der fachlichen Kompetenz, die Wahrung des Berufsgeheimnisses und die menschliche Verantwortung gegenüber dem Individuum verlangen. Diese Richtlinien sind in den Statuten der Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie in Deutschland e.V. (asp) festgelegt.

Wie läuft eine sportpsychologische Einzelbetreuung ab?

In einem unverbindlichen Vorgespräch lernen wir uns zunächst etwas näher kennen, Du schilderst mir Dein Anliegen und wir klären Fragen und mögliche Rahmenbedingungen ab. Wenn Du Dich für eine Einzelbetreuung entscheidest, werden wir in der ersten Sitzung im Rahmen des Erstgesprächs Dein Thema im Detail besprechen und gemeinsam individuelle Betreuungsziele für Dich festlegen. In den einzelnen Sitzungen werden wir durch Gespräche und Übungen zusammen Wege finden, wie Du Deine Ziele erreichen kannst. Dabei kommt es auch sehr auf Deine Eigeninitiative und Motivation an, wie Du die erlernten Methoden im Training anwendest und damit nachhaltig in Deinen Alltag integrierst. Eine Einzelbetreuungssitzung dauert dabei in der Regel 60 Minuten (inkl. 10 Minuten Falldokumentation). Die Anzahl der benötigten Sitzungen ist sehr individuell - manchmal reichen schon wenige Sitzungen aus, um den Knoten zu lösen, viele Performer:innen wünschen sich aber auch eine dauerhafte Betreuung oder melden sich bei Bedarf. Im persönlichem Gespräch finden wir den richtigen Weg für Dich, der auch zeitlich und finanziell in Deinen Alltag passt.

Besteht im Rahmen der sportpsychologischen Betreuung Schweigepflicht?

Als sportpsychologische Expertin verpflichte ich mich zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses und damit auch der Schweigepflicht. Ich behandle Informationen meiner Klient:innen, die ich während meiner beruflichen Tätigkeit erhalte, vertraulich und vor dem Zugriff Dritter geschützt. Sollte eine Weitergabe von Informationen notwendig sein (bspw. gegenüber eines/r Erziehungsberechtigte/n oder eines/r Trainer:in), hole ich zuerst das Einverständnis der betroffenen Person(en) ein.

Was ist der Unterschied zwischen sportpsychologischer Betreuung und Therapie?

Im Rahmen der Einzelbetreuung vermittle ich Hilfe zur Selbsthilfe. Die Einzelbetreuung ersetzt keinerlei ärztliche oder therapeutische Behandlung. Es werden keine Diagnosen im medizinischen Sinne gestellt und es findet keine Therapie statt. Eine normale psychische und physische Belastbarkeit wird vorausgesetzt. Etwaige Einschränkungen oder Krankheiten müssen vor Beginn der Einzelbetreuung mitgeteilt werden. Im Falle des Auftretens eines klinischen Problems während des Betreuungsprozesses wird der/die Klient:in darauf angesprochen und mit ihrem/seinem Einverständnis an eine therapeutische Fachperson weitergeleitet.

Wie viel kostet sportpsychologische Betreuung?

Meine Honorare für sportpsychologische Betreuung orientieren sich an der Gebührenordnung für sportpsychologische Leistungen (GOSP). Die Kosten für eine Sitzung Einzelbetreuung belaufen sich auf 75,00€, für Klient:innen in Ausbildung auf 60,00€ (bitte Nachweis vorlegen). Solltest Du gleich mehrere Sitzungen buchen wollen, biete ich auch günstigere Pakete (z.B. 10er Paket) an. Du erhältst nach der Leistung eine Rechnung über das Gesamthonorar zzgl. der möglicherweise angefallenen Nebenkosten, wie z.B. Reise- und Übernachtungskosten. Solltest Du Interesse an einem Workshop oder Vortrag haben, kontaktiere mich gerne per Email oder telefonisch. Ich erstelle Dir passend zu Deinen Vorstellungen und Wünschen (Themen, Dauer, Teilnehmerzahl) gerne einen Kostenvoranschlag.

Können die Kosten von sportpsychologischer Betreuung von meiner Krankenkasse übernommen werden?

Da sportpsychologische Betreuung keine Therapie darstellt, werden die Kosten von Krankenkassen nicht übernommen. Allerdings werden die Kosten für Leistungssportler:innen und Kaderathlet:innen zum Teil von den Verbänden ganz oder anteilig getragen. Bitte erkundige Dich hierfür selbst vor dem Beginn der Betreuung bei Deinem Verband.

Wie kann ich einen Termin absagen?

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung einer Sitzung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50% in Rechnung gestellt. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar berechnet.

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